FAQ - oft gefragte Fragen
Die Preise für einen Solo-Auftritt bei einer Trauung, Taufe oder Trauerfeier schwanken zwischen ca. 400 € und 800 € und hängen von vielen Faktoren ab, wie Wochentag, Gesamt-Zeitaufwand durch Anreise, Vorbereitung von Wunsch-Songs, Uhrzeit , Dauer und Beliebtheit des Termins. Die Anzahl der Lieder können Sie festlegen. Sinnvoll sind ca. 3 Lieder in einem Traugottesdienst, bei einer Freien Trauung können es auch mal mehr sein. wichtig ist, dass der untermalende Charakter gewahrt bleibt.
Auftritte am Abend, die eine längere Präsenzzeit haben, werden individuell angeboten. Als Richtwert können Sie mit 130 €/Stunde und Musiker kalkulieren zuzüglich ggf. Anfahrt, Technik nach Bedarf.
Ein Solo Auftritt zur Trauung sollte eine Anfahrt von 150-200 km (ab 55566 Bad Sobernheim) nicht überschreiten, darüber hinaus wird der Preis durch die Fahrtkosten und den großen Gesamtzeitaufwand in der Regel nicht mehr konkurrenzfähig sein. Aber falls Sie sich zu einer Ganztages-Begleitung entschließen, z.B. mit Liveband für den Abend, trete ich auch deutschlandweit auf.
Bevor Sie verbindlich buchen, sollten offene Fragen geklärt sein, z.B. dass der Pfarrer in der Kirche einem Auftritt meinerseits auch zustimmt und mit Ihren Lied-Wünschen einverstanden ist. Termin und Uhrzeit sollten verbindlich feststehen.
Die exakte Songauswahl hat für mich noch Zeit bis ca. 14 Tage vorher und ich fragen diese mit einer Checkliste ab.
Wenn Sie mir telefonisch oder per E-Mail zugesagt haben, dass Sie fest buchen möchten, erhalten Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung, in der alle Eckdaten zusammengefasst sind und ich Ihnen den Termin garantiere. Dadurch wird Ihre Buchung verbindlich – für beide Seiten. Sollten Sie den Termin danach stornieren wollen, fallen 80 % der Gage trotzdem an, da ich mir den Termin für Sie freigehalten habe. Sollte ich eine andere Anfrage hereinbekommen, entfällt die Storno-Gebühr. Ebenso rechne ich die Stornogebühr an, falls Sie innerhalb von 6 Monaten einen Ersatztermin anbieten.
Ich verlange keine Anzahlung. Auf der Auftragsbestätigung steht meine Bankverbindung. Dahin können Sie das Geld innerhalb von 5 Werktagen nach dem Auftritt oder auch ein paar Tage vorher schon überweisen. Sie können auch bar vor Ort zahlen, geben Sie einen Umschlag mit dem Geld am besten einem Vertrauten (Trauzeugen, Eltern, Geschwister) und lassen Sie denjenigen den Umschlag am besten vor dem Auftritt übergeben. Sie selbst werden dazu keine Zeit haben:-)
Bei musikalischen Auftritten in der Kirche fallen für Sie keine GEMA Gebühren an, da hier Rahmenverträge zwischen Kirche und GEMA greifen.
Hochzeiten und Privatfeiern sind in der Regel auch GEMA-frei, sofern sie nicht öffentlich zugänglich sind. Näheres hierzu finden Sie auf den Seiten der www.gema.de
Zusammen mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie eine Checkliste, in der ich alle Infos, die ich benötige, abfrage, z.B. Adresse, Aufbauort in der Kirche bzw Location, Reihenfolge der Songs etc. Sie müssen lediglich sicherstellen, dass genügend Platz und ein Stromanschluss vorhanden ist und wir ca. 30 min. vor Auftrittsbeginn vor Ort sein können. Um Technik, Auf- und Abbau sowie Instrumente kümmern wir uns selbst. Bei Auftritten im Freien benötigen wir zusätzlich eine Überdachung zum Schutz vor starker Sonne oder Nieselregen. Das Equipment darf nicht nass oder heiß werden. Hier sind wir in der Regel auch 1 Stunde vorher vor Ort.
Singen Sie in der Kirche auch zur Orgel?
In der Regel stellt die Kirche – gegen eine kleine Gebühr – einen Organisten, der Ein- und Auszug und die Gemeindelieder begleitet. Organisten sind aber oft nur mit kirchlichem Repertoire aber nicht so gut mit Popsongs vertraut und haben sehr unterschiedliches Niveau. Ich kann nur mit meinen eigenen Musikern einen perfekten Auftritt garantieren. Das Extra Proben mit dem Organisten würde den Auftritt zusätzlich verteuern.
Sollte kein Organist gestellt werden, kann mein Pianist auch die Kirchenlieder begleiten, (zzgl. 30 €) allerdings auf dem Piano, nicht auf der Orgel. Die Liedauswahl und Noten müssen Sie uns vorher durchgeben. Gerne beraten wir Sie bei der Auwahl geeigneter Gemeindelieder.
Wir können jederzeit telefonieren oder skypen. Gerne können Sie mich aber bei einem meiner öffentlichen Auftritte (Termine mit meinen verschiedenen Bands finden Sie meist hier auf der Homepage) besuchen und mich danach ansprechen. Anfang des Jahres trete ich meist auf einer Hochzeitsmesse auf, die ebenfalls Möglichkeit eines Treffens/Gespächs bietet. Bei Ganztagsbuchungen komme ich gerne auch zu einem Orga-Gespräch in die Location gegen Übernahme der Anfahrtskosten. Sie können auch eine Liste meiner Kirchen-Auftritte anfordern und dort einer Zeremonie beiwohnen.
In der Regel schon, fragen Sie einfach oder schicken Sie mir einen Link. Auch können mein Pianist und ich die meisten Pop-Stücke so bearbeiten, dass sie auch „hochzeitstauglich“ werden, auch wenn das Original rockig oder tanzbar ist. Manche Lieder muss ich aber auch ablehnen, weil ich sie nicht singen kann oder selbst unpassend finde (z.B. DJ Ötzi, Einen Stern – das möchte ich nicht in der Kirche singen ;-)). Bei englisch-sprachigen Liedern sollte man sichergehen, dass der Text auch für den Anlass passend ist. Es kursieren auch sehr viele Umtextungen, um den Text zu Hochzeiten passend zu machen. Der Preis für das Vorbereiten eines Popsongs beträgt 40 €, für klassische Instrumentalstücke (z.B. Piano-Solo-Stücke) können auch höhere Kosten anfallen.
Was ist, wenn Sie krank werden?
Es kommt sehr selten vor, aber wenn, dann schicke ich Ihnen Ersatz, soweit noch möglich auch ähnlichem Qualitätsstandart. In der Regel können Ihre Songwünsche trotzdem umgesetzt werden. In meinem Netzwerk finden sich sehr viele SängerInnen-Kontakte in ganz Deutschland. Wir vertreten uns dort gegenseitig im Krankheitsfall.
Nach Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung ist Ihre Buchung verbindlich. Wenn Sie den Termin trotzdem absagen, fallen dennoch 80 % der Gage an. Aber nur, wenn sich kein Ersatztermin innerhalb von 3 Monaten findet oder ich kein anderes Engagement zu dem Termin mehr herein bekomme. Es gibt auch bei termingebundenen Dienstleistungen im Rahmen ihrer privaten Freizeitgestaltung keine Widerrufsfrist. Dies ist gesetzlich so geregelt. Im Falle höherer Gewalt (z.B. Pandemie, Todesfall, schwerke Erkrankung) sind beide Seiten von der Leistungspflicht entbunden.
Buchung / Anfrage
Ully Mathias
Im Fronwingert 21
55566 Bad Sobernheim / Nahe
+49 170 8317487
mail@ullymathias.de
oder per WhatsApp:
Ich freue mich auf Eure Anfrage!




